Die Sofortrente der Glücksspirale
Die Glücksspirale heißt auch Rentenlotterie, weil der Hauptgewinn eine Sofortrente in Höhe von 7.500 Euro pro Monat ist. Das bietet keine andere Lotterie in Deutschland.
Was hat es mit der Sofortrente auf sich?
Der Hauptgewinn wird ausgezahlt, wenn Sie alle 7 gezogenen Zahlen richtig getippt haben. Die Angabe von 7.500 Euro pro Monat ist nicht ganz korrekt. Dabei handelt es sich um einen von der Glücksspirale garantierten Mindestbetrag, der ausgezahlt wird, wenn der Gewinner erst das 18. Lebensjahr vollendet hat. Je älter ein Gewinner ist, umso höher fällt auch die monatliche Sofortrente aus, da die Bezugsdauer in der Regel kürzer ist.
Zahlt die Glücksspirale die Rente?
Nein, natürlich nicht. Sie gewinnen einen Geldbetrag in Höhe von 2,1 Millionen Euro, den die Glücksspirale mit befreiender Wirkung an die Versicherungsgesellschaft Atlanticlux übergibt, die das Geld anlegt und aus der Rendite die Sofortrente finanziert.
Können Sie auch eine andere Option wählen?
Natürlich haben Sie das Recht zu entscheiden, was Sie mit Ihrem Gewinn machen wollen. Sie haben maximal 4 Wochen nach dem Gewinn Zeit, sich entweder für die Sofortrente zu entscheiden oder sich das Geld als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Später können Sie diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.
Ist die Sofortrente der Glücksspirale steuerfrei?
Nein, leider nicht. Zwar sind in Deutschland Lottogewinne als Sondereinkommen von der Steuer befreit, aber Einträge aus Kapitalvermögen, zu denen die Sofortrente der Glücksspirale gehört, unterliegen der Kapitalertragssteuer.
Trotzdem haben Sie dabei immer noch Glück, denn der Steuersatz liegt inklusive Solidaritätszuschlag bei ungefähr 26 Prozent, während der Höchstsatz der Einkommenssteuer um die 43 Prozent beträgt.
Kann die Sofortrente auch vererbt werden?
Das ist teilweise möglich. Die Rente selbst kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Sollte aber noch Geld aus dem Kapitalstock vorhanden sein, wird das an die Erben übergeben, die es entweder nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge aufteilen.