Gewinnerin übersieht fast ihren Gewinn

Am 25. Oktober 2014 gewann eine Spielteilnehmerin aus Bayern eine lebenslange Sofortrente in der Lotterie Glücksspirale. Die Frau hatte keinen eigenständigen Spielschein der Rentenlotterie gespielt, sondern über ihren Lottoschein zusätzlich an der Glücksspirale teilgenommen. Dass sie den Spitzengewinn erzielt hatte, fiel ihr zunächst nicht auf. Sie erzielte ihren Gewinn mit der Glückszahl 6643441. Die zweite für einen Rentengewinn am 25. Oktober 2014 gezogene Losnummer lautete 9956166.

Erst zwei Wochen nach der Auslosung suchte sie eine Lottoannahmestelle auf und ließ ihren Spielschein dort überprüfen. Sie war außerordentlich überrascht, als sie von ihrem Zentralgewinn erfuhr. Die Gewinnerin hatte ihren Schein ohne Vorlage einer Lotto-Kundenkarte abgegeben. Eine derartige Karte stellt bei der Spielteilnahme über eine Annahmestelle sicher, dass kein Gewinn verlorengeht.

Die Gewinnerin erlaubte der zuständigen Lottogesellschaft die Veröffentlichung eines Teils ihrer persönlichen Daten. Sie war zum Zeitpunkt des Lotteriegewinnes vierundfünfzig Jahre alt und verheiratet. Sie arbeitete als Angestellte und wollte ihre eigene Berufstätigkeit dank der monatlichen Rente in Höhe von 7500 Euro aufgeben. Als Wohnort gab die zuständige Lottogesellschaft die Region Mittelfranken in Bayern an. Ihr Mann befand sich zu dem Zeitpunkt, als sie von ihrem Spielgewinn erfahren hatte, auf einer Geschäftsreise. Sie hatte ihn nicht angerufen, sondern erst beim ersten Abendessen nach seiner Rückkehr über die zusätzlichen Monatseinkünfte informiert.