Sonderauslosung vom 29. März 2014
Am 29. März 2014 veranstalteten die deutschen Lottogesellschaften eine Sonderauslosung in der Lotterie Glücksspirale. Teilnahmeberechtigt waren alle an diesem Samstag gespielten Lose. Unerheblich für den möglichen Sondergewinn war, ob der Mitspieler einen eigenständigen Spielschein der Glücksspirale verwendet oder an der Rentenlotterie als Zusatzlotterie beim Eurojackpot oder Zahlenlotto teilgenommen hatte.
Die Auslosung der Gewinne der Sonderausspielung vom 29. März 2014 erfolgte mittels der Ziehung einer vollständigen Registriernummer. Ausgespielt wurden 99 Gewinne in einer Höhe von jeweils 7.500 Euro. Diesen Betrag erhielten die Gewinner der Sonderauslosung auch, wenn sie an der Glücksspirale mit einem Teillos teilgenommen hatten.
Die Gewinnverteilung der Sonderauslosung
Von den 99 Sondergewinnen entfielen 19 auf Baden-Württemberg, 18 auf Bayern, drei auf Berlin, je einer auf Brandenburg, Bremen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, neun auf Hessen, zwölf auf Niedersachsen, 17 auf Nordrhein-Westfalen, sechs auf Rheinland-Pfalz, jeweils zwei auf das Saarland und auf Sachsen sowie je drei auf Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Diese Verteilung gibt bei in lokalen Annahmestellen eingereichten Spielaufträgen deren Lage und nicht zwingend den Wohnsitz des Gewinners wieder. Pendler geben teilweise ihre Spielscheine für die Rentenlotterie in einer Annahmestelle am Arbeitsort statt am Wohnort ab.
Bei einer Online-Spielteilnahme oder der Vorlage einer Kundenkarte überwies die jeweils zuständige Lottogesellschaft den in der Sonderauslosung erzielten Gewinn direkt auf das bei ihr hinterlegte Bankkonto des erfolgreichen Spielteilnehmers. Andernfalls erfolgte die Anforderung der 7500 Euro als Zentralgewinn über eine Lottoannahmestelle.