Änderungen der Glücksspirale Teilnahmebedingungen
Zum Jahresbeginn 2015 veränderten die an der Glücksspirale beteiligten deutschen Lottogesellschaften die Teilnahmebedingungen an der Endziffernlotterie in Detailbestimmungen. Betroffen von den Neuerungen war der siebte Gewinnrang.
Dieser stellt bei der Glücksspirale die höchste Gewinnklasse dar, während die Nummerierung bei nahezu allen anderen Glücksspielen den Spitzengewinn dem ersten Rang zuweist. Da der erste Samstag des Jahres der 03. Januar war, galten die neuen Regeln erstmals bei der Ziehung an diesem Tag.
Die konkreten Änderungen
Die konkreten Änderungen betrafen die Höhe der lebenslangen Sofortrente im siebten und damit höchsten Rang. Zuvor galt, dass der tatsächliche Betrag der monatlichen Rente vom Alter des Gewinners abhängig war. Er betrug mindestens 7500 Euro und stieg bei steigendem Lebensalter zum Termin des Rentenbeginns an.
Als Beispielrechnung gaben die Lottogesellschaften einen monatlichen Rentenwert von 8786 Euro für Gewinner an, die bereits fünfundfünfzig Jahre alt waren. Seit Anfang Januar 2015 beträgt die monatliche Rente in allen Fällen 7500 Euro. Sie ist somit nicht mehr vom Alter des Gewinners abhängig. Zugleich wurde der Kapitalstock für die Rente von 2,1 Millionen Euro auf 2,01 Millionen Euro verringert.
Gewinner haben weiterhin die Möglichkeit, sich anstelle der Monatsrente für die Auszahlung des kompletten Geldstocks zu entscheiden. Weitere Spielregeln wurden nicht verändert. Die Glücksspirale kann weiterhin als Zusatzlotterie auf einem Lotto- beziehungsweise Eurojackpot-Spielschein sowie als eigenständige Lotterie gespielt werden. Die zusätzliche Teilnahme am Spiel 77 und an der Lotterie Super 6 ist mit einem Los der Glücksspirale ebenfalls möglich.
Die Gewinnzahlen der Glücksspirale vom 03. Januar 2015
Bei der Glücksspirale erfolgt für jede Gewinnklasse die Ziehung gesonderter Endziffern. Für den sechsten und für den siebten Rang werden wöchentlich zwei Endziffern beziehungsweise Gewinnnummern gezogen. Es gibt einheitliche Quoten und keinen Jackpot.
Die mathematisch-theoretische Chance für den Gewinn der Monatsrente beläuft sich auf 1:5 000 000. Es ist möglich, bei einer einzigen Ziehung in unterschiedlichen Klassen zu gewinnen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung aller Gewinnbeträge. Ein Treffer in einem höher dotierte Rang schließt in der Glücksspirale somit die Gewinnauszahlung in einer geringer bewerteten Gewinnklasse nicht aus.
Am 03. Januar 2015 wurden für die Monatsrente in Höhe von erstmals fest 7500 Euro die beiden Glückszahlen 8927987 und 6810671 gezogen. Der Betrag der Rente bezieht sich auf ein ganzes Los, für das der Spieleinsatz 5,00 Euro beträgt.
Je nach Bundesland besteht alternativ die Möglichkeit, sich mit einem halben Los an der Ausspielung der Glücksspirale zu beteiligen. Der halbe Einsatz führt selbstverständlich zu halbierten Gewinnen und somit zu einer Monatsrente in Höhe von 3750 Euro, die auf einem Kapitalstock von 1,005 Euro beruht.