Glücksspirale Jugendschutz

Die Glücksspirale ist eine staatlich lizenzierte und offiziell regulierte Lotterie nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag. In dieser Form sind nicht nur die wöchentlich in Aussicht stehenden Gewinne inklusive der lukrativen Sofortrente gesetzlich klar definiert, auch dem Spielerschutz muss zu jeder Zeit Folge geleistet werden.

Kann erwachsenen Interessenten nur in absoluten Ausnahmefällen die Teilnahme am Glücksspiel untersagt werden, nimmt der Jugendschutz einen wichtigen Teil der Auflagen ein.
Nicht zu Unrecht besitzen die Schutzmechanismen den Zweck, die Rechte und Chancen von Minderjährigen zu sichern und ihre Erziehung in eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit zu gewährleisten. Die Teilnahme am Angebot der Glücksspirale ist aus eben diesen Gründen konsequent ausgeschlossen.

Die Glücksspirale setzt sich für den Jugendschutz ein

Während eine Altersprüfung im World Wide Web ohnehin zum obligatorischen Standard bei Tippschein-Abgaben zählt, ist das jeweilige Personal der Annahmestellen in besonderem Maße sensibilisiert, Minderjährigen die Teilnahme zu untersagen. Auch die Einverständniserklärung oder Vollmacht eines volljährigen Dritten kann im Rahmen der Glücksspirale nicht als Ausnahme herangezogen werden.

Eltern, die ihre internetfähigen Geräte mit Freunden oder weiteren Familienangehörigen teilen, wird empfohlen, entsprechende Vorrichtungen - etwa verschiedene Filter- und Jugendschutzprogramme - zu installieren. Mit ihrer Hilfe sind minderjährige Internet-Nutzer nicht befugt, klar gekennzeichnete Lottoportale aufzurufen oder Tippscheine abzugeben.