Altersbegrenzung bei der Glücksspirale

Die Glücksspirale ist eine der Lotterien, die vom Deutschen Lotto - und Totoblock angeboten werden. In Deutschland hat der Staat das Monopol auf Glücksspiele. Im Glücksspielstaatsvertrag, dessen geänderte Fassung am 1. Juli 2012 in Kraft trat, sind die Konditionen für Glücksspiele, darunter auch die Glücksspirale, genau festgelegt.

Gibt es eine Altersbegrenzung bei der Glücksspirale?

Ja, im Glücksspielstaatsvertrag steht eindeutig, dass Minderjährige nicht an Glücksspielen teilnehmen dürfen. Spielteilnehmer müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Bestimmung wurde erlassen, um Minderjährige vor den Gefahren des Spiels zu schützen. Die Aussicht auf einen großen Gewinn übt einen starken Anreiz aus, am Spiel teilzunehmen. Kinder und Jugendliche sind jedoch noch nicht in der Lage, einzuschätzen dass die Wahrscheinlichkeit eines größeren Gewinns mathematisch betrachtet eher gering ist.

Gibt es von dieser Regelung Ausnahmen?

Nein, das Gesetz sieht keinerlei Ausnahmen vor. Die Spielteilnahme ist Minderjährigen nicht gestattet. auch nicht mit einer Kundenkarte oder einer Vollmacht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Das Online Spiel ist ebenfalls nicht gestattet. Nimmt ein Minderjähriger dennoch am Spiel teil und gewinnt, darf er den Gewinn nicht selbst abholen oder auf sein eigenes Konto überweisen bekommen, sondern muss diese Aufgabe den Eltern oder Erziehungsberechtigten überlassen, die das Geld bis zur Volljährigkeit treuhänderisch verwalten.