Die letzte Ausspielung der Glücksspirale zu den alten Rentenregeln
Die Ausspielung der Glücksspirale vom 27. Dezember 2014 war die letzte Veranstaltung, die nach den alten Regeln durchgeführt wurde. Mit der ersten Ziehung des folgenden Jahres 2015 erfolgte eine Regeländerung, die ausschließlich den Gewinn in der Spitzenklasse betroffen hatte. Im Gegensatz zum bei anderen Lotterien üblichen Zählweise bezeichnen die Lotteriegesellschaften diese nicht als erste, sondern als siebte Klasse.
Die Regeländerungen nach Ablauf des Jahres 2014
Bei der Ausspielung vom 27. Dezember 2014 galt der in der Werbung der Glücksspirale angegebene Betrag der monatlichen Rente von 7500 als Mindestwert, der sich mit dem fortschreitenden Alter des Gewinners erhöhte.
Ab der ersten Ausspielung des Jahres 2015 sollte die Rentenhöhe hingegen unabhängig vom Alter des erfolgreichen Spielteilnehmers immer 7500 Euro betragen, wodurch bei älteren Gewinnern eine Zunahme des beim Ableben noch vorhandenen und vererbbaren Kapitalstocks zu erwarten war. Falls der Lotteriegewinner in der Glücksspirale die Option der Sofortauszählung wählte, erhielt er am 27.12.2014 letztmalig 2,1 Millionen Euro.
Ab Anfang 2015 sollte die Höhe des Sofortgewinnes auf 2,01 Millionen Euro sinken. Die genannten Gewinnbeträge beziehen sich auf die Spielteilnahme mit einem ganzen Los mit einem Spieleinsatz von fünf Euro, bei Teillosen mit einem halben oder einem Fünftel Einsatz verringern sich die Summen analog zum verminderten Lospreis.
Kein Rentengewinner bei der letzten Ausspielung zu alten Bedingungen
Einen Rentengewinner gab es bei der letzten Ausspielung der Glücksspirale am 27. Dezember 2014 nicht. Kein Spielteilnehmer hatte ein Los mit einer der gezogenen Gewinnzahlen 6239349 und 9749611 gewählt. Der Spieleinsatz betrug am 27. Dezember 2014 gut 4,59 Millionen Euro.