Sonderauslosung am 08. November 2014

Am 08. November 2014 fand in der Glücksspirale eine bundesweite Sonderauslosung statt. Bei dieser erhielten neunundneunzig Spielteilnehmer ein Jahr lang monatlich einen Betrag von 1000,00 Euro. Die befristete Rente hatte somit einen Wert von 12 000 Euro. Die Spielteilnahme mit einem Losanteil wirkte sich bei dieser Zusatzauslosung nicht auf die Höhe des Sondergewinns aus.

Federführend für die Sonderauslosung der Glücksspirale vom 08. November war die sächsische Lottogesellschaft. Diese ermittelte die Gewinnzahlen am 10. November, dem Montag nach der Samstagsausspielung. In Sachsen abgegebene Spielscheine nahmen zusätzlich an einer weiteren Sonderauslosung teil, bei der fünfzig Gewinne in Höhe von jeweils einmalig 100,00 Euro verlost wurden.

Die Teilnahmebedingungen sahen vor, dass ein bereits bei der bundesweiten Sonderausspielung erfolgreicher Schein nicht zusätzlich an der sächsischen Ausspielung teilnahm. Als Gewinnwahrscheinlichkeit gab Sachsenlotto 1:12 000 für den Rentengewinn über zwölf Monate und 1:400 für den Zusatzgewinn in Höhe von 100,00 Euro an. Beide Berechnungen beruhten auf der durchschnittlichen Spielbeteiligung und den erwarteten zusätzlichen Einsätzen aufgrund der Sonderauslosung.

Online-Teilnehmer und Mitspieler, die bei der Scheinabgabe in der Lottoannahmestelle eine Kundenkarte vorgelegt hatten, erhielten die Sondergewinne direkt mittels einer Überweisung auf ihr Bankkonto. Andere Kunden konnten den Betrag von 100,00 Euro direkt in einer sächsischen Lottoannahmestelle abholen. Bei Gewinnen in Höhe von 1000,00 Euro gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regeln. Zum Teil stellen die Annahmestellen einen Verrechnungsscheck aus, teilweise gilt dieser Betrag bereits als Zentralgewinn und wird nach Anforderung von der Lottogesellschaft auf das Bankkonto überwiesen.