Glücksspirale Spielerschutz

Pathologische Spielsucht ist ein Problem, das noch immer unterschätzt wird. In Deutschland sind mehrere Hunderttausend Menschen betroffen. Spielsüchtige haben den Drang zum Spielen nicht mehr unter Kontrolle. Sie sehen nicht mehr die Realität und riskieren selbst den letzten Cent für einen Gewinn, so gering auch die Wahrscheinlichkeit sein mag.

Die Glücksspirale nimmt den Spielerschutz ernst

Die Glücksspirale ist die Lotterie, die Gutes tut und will selbstverständlich nicht, dass Teilnehmer zu Schaden kommen. Deswegen sind verschiedene Maßnahmen in Kraft, die dem Schutz der Spieler dienen.

Mit am wichtigsten ist der Jugendschutz. Kinder und Jugendliche können die Risiken des Glücksspiels noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Deswegen ist ihnen die Teilnahme an allen Lotterien, darunter auch die Glücksspirale, verboten. Das Mindestalter zur Teilnahme an der Glücksspirale beträgt 18 Jahre.

Für dieses Verbot gibt es keine Ausnahme, auch nicht wenn die Vollmacht eines Erziehungsberechtigten vorliegt. Wenn ein Minderjähriger trotzdem einen Tipp abgibt und gewinnt, wird der Gewinn dem Erziehungsberechtigten übergeben, der das Geld treuhänderisch verwaltet.

Welche anderen Maßnahmen werden getroffen?

Menschen, die an einer offiziell anerkannten Spielsucht leiden, werden von den Behörden in einem Register erfasst. Alle Personen in diesem Register sind vom Spiel ausgeschlossen. Selbst wenn sie einen Tipp für die Glücksspirale abgeben, ist dieser ungültig und der Einsatz würde zurückerstattet werden.