Glücksspirale Datenschutz

So angenehm es auch ist, in Zeiten der dauerhaften Vernetzung in schier jeder Situation auf das Internet zurückzugreifen, so schwer wiegen die Sorgen um potentielle Datenschutz-Verletzungen.

Nachdem auch die Glücksspirale den Sprung ins Netz gewagt hat und immer mehr Spieler die Abgabe des Tippscheins bequem vom heimischen Sessel aus initiieren, ist die Nachfrage nach den jeweiligen Gesetzen – und vor allem deren Umsetzung – relevanter denn je.

Geheimhaltung der Daten

Als Teil der regulierten und staatlich lizenzierten Lotterien gibt es für Spieler der Glücksspirale nichts zu befürchten: Die Mitarbeiter sind dem Datengeheimnis gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Fernmeldegeheimnis laut Telekommunikationsgesetz ohne Einschränkung verpflichtet.

Die Sicherheit der persönlichen Daten genießt im Rahmen der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks oberste Priorität.

Datensicherheit und Protokollierung bei der Glücksspirale

Die Online-Teilnahme an der Glücksspirale geht mit der Angabe verschiedener personenbezogener Daten einher – einerseits, um den Jugendschutzgesetzen nachzukommen, andererseits, um die erfolgreichen Teilnehmer einwandfrei feststellen und Gewinne auszahlen zu können.

Obgleich die Daten vorübergehend auf dem Webserver protokolliert werden, findet keine Weitergabe an Dritte statt. Die dazugehörige Rechtslage ist durch das Bundesdatenschutzgesetz klar definiert.

Spielern der Glücksspirale steht es jederzeit frei, die zu ihrer Person gespeicherten Daten bei der Lottogesellschaft ihres Bundeslandes einzusehen, sperren oder löschen zu lassen.